Guten Tag, ich bin ab 01.01.2020 als Angestellter in der Versicherungsbranche tätig und werde auch voraussichtlich Tippgeberprovisionen (für Versicherungs- und Immobilienfinanzierungsfälle) erhalten. Wieviel das sein wird kann man ja noch nicht wissen.
Soweit ich weiß muss ich bei diesen Provisionen über 730,-/Jahr dann eine Einkommensteuererklärung abgeben aber muss ich dann auch vorab schon ein Tippgebergewerbe anmelden oder erst ab dem Zeitpunkt wo die Provisionen die 730,- übersteigt?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße |