Liebe Leute im Forum!
Ich setze schon seit Jahren in meiner Selbständigkeit Kilometergeld ab und zeichne die Kilometer in einem Fahrtenbuch auf. Nun habe ich auf den Seiten des Finanzministeriums gelesen, dass wenn man weniger als 50% betriebliche Nutzung hat, man Kilometergeld absetzen KANN. Heißt das im Umkehrschluss, dass man die tatsächlichen Aufwendungen in die Buchhaltung nehmen MUSS (abzgl. Privatanteil), wenn man über 50% ist?
Das würde mich vor das Problem stellen, dass ich für die tatsächlichen Aufwendungen die Belege meist nicht habe, v.a. für Treibstoff.
Freue mich über Rückmeldung!
Besten Dank & Schönen Abend!
Martin G. |