Sehr geehrte Damen und Herren!
Da mein Mann in Deutschland arbeitet und dort auch Steuern bezahlt, müssen wir als Ehepaar einen Einkommensteuerausgleich machen . Hierfür benötigen wir das EU/EWR Formular , welches wir von unserem Wohnsitzfinanzamt bestätigen lassen müssen, ob steuerpflichtigen Einkommen im Ansässigkeitsstaat vorhanden sind.
Ich habe als Ehefrau nichtselbständige Einkünfte , da ich nur geringfügig angestellt bin .
Meine eigentliche Frage lautet nun , ob ich diese Einkünfte nun im Formular eintragen muss, oder nicht. Da ich keine Einkünfte , die im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen , habe , würde ich persönlich hier EUR 0,00 eintragen .
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Mit freundlichen Grüßen |