Hallo Frau Sala,
ohne Ihren Fall im Detail zu kennen und nur unter Berücksichtigung Ihrer Angaben liegt jedenfalls kein begünstigungsfähiges Eigenheim (iSd. § 18/1/3 lit b EStG) vor, da in Ihrem Fall drei Wohneinheiten gegeben sind.
Ob es sich bei den geschaffenen Wohnungen um (begünstigungsfähige) Eigentumswohnungen iSd WEG handelt, ist Ihrer Beschreibung nicht entnehmbar. Falls dies der Fall wäre (Wohnungseigentum wurde begründet), wäre auch die Beschaffung des dafür notwendigen Grundstückes (da vor dem 01.01.2016 erfolgt) dem Grunde nach begünstigungsfähig.
Vielleicht konnte ich helfen.
Freundliche Grüße
Steuermaus |