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Verfasst von: Thomas Erhart am 29.03.2019 20:41
 


THEMA:  Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer Ausbildung: Frage zu Voraussetzung als Berufsanwärter

Guten Tag.

Ich habe eine Frage zur Ausbildung von StB/WP.
Die Zulassung zur Fachprüfung setzt ja einen Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Berufsanwärter bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer voraus. Ich selbst bin nun anfang 30, arbeite schon seit 7 Jahren in einem Konzern (5000+ FTEs) mit Verantwortung über sämtliche Bereiche der Unternehmensfinanzierung (Budget, Jahresabschluss, Bilanzierung, Beteiligungen, Controlling, ILV, etc.). Vor meinem Berufseinstieg habe ich einen Universitätsabschluss im Bereich Finance (Mag./Master - Niveau) abgeschlossen und zusätzlich später einen Universitätslehrgang für Steuerrecht, Rechnungslegung und Rechnungswesen (LLM).

Ich habe mir kürzlich darüber Gedanken gemacht, zusätzlich die Fachprüfung für StB/WP zu absolvieren. Der Grund dafür ist, dass ständige Weiterbildung und ein gewisse Flexibilität (z.B. Selbstständigkeit als StB, Wechsel in eine Kanzlei, Beratung etc.) mehrere Optionen für die Zukunft schaffen, sei es auf Grund von wechselnden Interessen, Familienplanung o.Ä.

Die Problematik besteht nun darin, dass die Zulassung zur Fachprüfung folgender Voraussetzung unterliegt: "Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Berufsanwärter bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer". Ich arbeite nun schon seit mehreren Jahren im diesem Berreich, allerdings nicht direkt als StB und/oder Wirtschaftsprüfer. Ist dieses Profil als Voraussetzung anrechenbar oder muss ich zwingend als Berufsanwärter
in einer Kanzlei tätig gewesen sein? Das wäre natürlich bitter, denn es steht natürlich außer Frage mein aktuelles Einkommen bzw. meine Position hinzuschmeißen und mit meiner relativ guten Erfahrung als Berufsanwärter in einer Kanzlei zu arbeiten.
Gibts es Erfahrungswerte zu diesem Sachverhalt.

Vielen Dank und Beste Grüße
Thomas

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.03.2019 22:51
 


THEMA:  Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer Ausbildung: Frage zu Voraussetzung als Berufsanwärter

Ich empfehle Ihnen, sich an unsere Kammer zu wenden, um zu verhandeln, wieviel Ihnen von Ihrer jetzigen Tätigkeit anerkannt wird.

 

Verfasst von: Thomas Erhart am 31.03.2019 12:39
 


THEMA:  Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer Ausbildung: Frage zu Voraussetzung als Berufsanwärter

Danke für die Antwort.

Ich werde mich an die Kammer wenden.

Beste Grüße
Thomas

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