Liebes Forum,
ich hätte eine kurze Frage und würde mich über eine Antwort freuen.
Folgendes: Ich hatte 2018 bis Juli einen Vollzeitjob, dann ab September eine geringfügige Anstellung bei der ich mich auch freiwillig bei der GKK selbstversichert habe.
Ich möchte nun meine Einkommenssteuererklärung machen (ich habe nebenbei auch ein geringfügiges Gewerbe) und wollte fragen, wo im Formular für die Einkommenssteuererklärung ich die Kosten für die Selbstversicherung als Ausgabe geltend machen kann? Meine Vermutung wäre KZ 274 "Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW) ausgenommen Betriebsratsumlage" gewesen.
Besten Dank & liebe Grüße, Carina |