Hallo Thomas,
bis zu einer Beitragsgrundlage (Einkünfte) von 5.361, 72 Euro begründen Sie selbst keine Pflichtversicherung, d.h. Sie können
bei Ihren Eltern mitversichert bleiben. Die voraussichtliche Höhe Ihrer Betriebsausgsben haben Sie zu planen.
Liebe Grüsse
Steuermaus |