Wertes Forum,
habe als Einzelunternehmer nach 2 Jahren Kleingewerbe mit Gewinn unter SVA-Vollversicherungsgrenze im dritten Jahr wegen größeren Investitionen den Sprung weg vom Kleingewerbe und hin zu Vorsteuerabzugsberechtigung gewagt, unterm Strich kommt jetzt für 2018 ein minimaler Verlust (dreistelliger Bereich) raus.
Muss ich mir Sorgen machen im Dritten Geschäftsjahr (ich sehe es etwas, als das erste "richtige", wo ich die Grundlage gelegt habe die nächsten Jahre voll durchzustarten) wegen Liebhaberei-Einstufung? Die Gewinne waren in den Vorjahren wie gesagt geplant unter SVA-Vollversicherungsgrenze.
Falls das für das Finanzamt von Belang wäre: Die Umsätze von Quartal 1 2019 liegen im fünfstelligen Bereich und schon in etwa bei 50-60% vom Vorjahresgesamtumsatz, ohne eben gravierende Investitionen vom Vorjahr. Weshalb ich sagen würde, der Weg und die Prognose sieht eigentlich gut aus.
Muss ich mir irgendwas denken, jetzt einfach eine Einkommenssteuererklärung mit Negativsumme abzugeben? Meine (bescheidenen) Lebenseinkünfte stammen aus Ersparnissen der Vorjahre sowie minimaler Unterstützung durch Eltern (Studium im Vorjahr abgeschlossen). Den Verlust vom Vorjahr kann ich ja (wie gesagt, es geht um einen nur dreistelligen Betrag) im Folgejahr geltend machen? |