Liebe Mitglieder des Forums,
beim Erstellen meiner Einkommensteuererklärung ist für mich als Laie eine Frage aufgetaucht: Ich bin als freie Dienstnehmerin tätig und studiere nebenbei. Da die Basispauschale iHv 12 % für mich günstiger als eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist, kann ich meine Studiengebühren auch nicht absetzen oder kann ich die Studiengebühren extra in ein Feld (vielleicht Kennzahl 9230) eintragen, obwohl ich die Basispauschale in Anspruch nehme?
Herzlichen Dank im Voraus für die Aufklärung! |