Guten Abend!
Ich bin seit 12 Jahren Montagetischler und möchte mich selbstständig machen.
In meinem Beruf würde es ein freies Gewerbe "Zusammenbau von Möbelbausätzen" geben, allerdings ist dieser Begriff nirgendwo genau erläutert, was man denn nun
montieren darf, und was nicht.
Darf ich mit diesem Gewerbe eine Arbeitsplatte bei einer Küche austauschen? Darf ich Küchenfronten bzw. Beschläge austauschen? Darf ich Kästen an der Wand befestigen? (was ich ja schliesslich über 1 Meter Höhe sogar muss, da die Gefahr besteht, dass dieser umkippen könnte)
Da ich nicht über geeignete Befähigungsnachweise verfüge, wäre es möglich:
3 Jahre Freies Gewerbe und danach auf individuelle Befähigung ansuchen?
Vielen Dank im Vorraus für Euer Bemühen.
mfg Michael Ulz |