Hallo Herr Luis,
das kommt auf das Gesamtbild der Verhältnisse an und wird von der Behörde im Wege freier Beweiswürdigung festgestellt.
Wenn Sie den Nachweis auch anders führen können (z.B. durch organisatorische Vorkehrungen etc.), ist ein Fahrtenbuch nicht zwingend
erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Steuermaus |