Guten Tag,
ich habe mein Gewerbe im Bereich Modehandel angemeldet und nun noch eine Frage zur Meldung beim Finanzamt/dem Ausfüllen der Unterlagen:
Da ich im ersten Jahr das Gewerbe nur nebenberuflich ausführe, starte ich - aufgrund der Umsatzgrenze - als Kleinunternehmerin. Ich beziehe die Stoffe/das Zubehör für meine Kleidung aus dem EU-Ausland und lasse die Kleidungsstücke auch im EU-Ausland produzieren. Die Vormaterialien und die Produktion sind ein großer Kostenfaktor bzw. stellen einen großen Anteil am Verkaufspreis des Endproduktes dar. Das Endprodukt wird sowohl an Endkunden (B2C) als auch (mittelfristig) an Businesskunden (B2B) verkauft. Macht es Sinn einen Regelbesteuerungsantrag gemäß §6 Abs. 3 UStG 1994 zu stellen (um so VSt abzuziehen bzw. USt abzuführen)?
Reicht hierfür das Formular U12 aus?
Danke für die Hilfe und Rückmeldung.
Liebe Grüße,
Eva
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