Hallo,
eine Frage zum Erwerb in der EU von Unternehmer an Unternehmer (Übernahme der Lieferung ins AFA, da Dienstfahrzeug).
Somit tritt ein innergemeinschaftlicher Erwerb ein, bedeutet, die UST. des EU-Verkäufer-Landes wird NICHT an den Unternehmer/Käufer weitergereicht, allerdings tritt trotzdem eine Steuerlast im EU-Käuferland ein, wenn eine gewisse Schwelle überschritten wird. (Erwerbsschwelle)
Also zum Verständnis:
Fall 1: Kauf innerhalb der EU von/an Unternehmer pro Kalenderjahr von UNTER €.11.000.- --- Es ist keine Erwerbssteuer im Steuerabgabe-Land des Käufers zu entrichten.
Fall 2: Kauf innerhalb der EU von/an Unternehmer pro Kalenderjahr von ÜBER €.11.000.- --- Es ist eine 20%-Erwerbssteuer im Steuerabgabe-Land des Käufers zu entrichten.
Wie berechnet sich nun im Fall 2 die Erwerbs-Steuerlast?
20% nur von dem Anteil von ÜBER €.11.000 als Differenz zum Gesamtbetrag oder der komplette GESAMTBETRAG des ursprünglichen Kaufpreises (exkl. UST, da innergemeinschaftliche Lieferung).
Wenn erst wieder der Gesamtbetrag zu versteuern ist, was genau ist der Sinn hinter diesem Konstrukt?
Besten Dank für Anregungen.
Fernandia
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