Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Sachlage: Mein Bruder leidet an einer psychischen Krankheit und befindet sich in unbefristeter Invalidätspension. Nichtsdestotrotz oder vielleicht gerade deshalb, möchte er arbeiten.
Durch gute Freunde die Ihn in jeder Form unterstützen, hätte er nun die Möglichkeit deren Produkte im Einzelhandel, jedoch in selbsttändiger Form, zu verkaufen. In einem Artikel der Presse
habe ich gelesen dass man die Geringügigkeitsgrenze umschiffen kann indem man eine Firma gründet. Da man sich den Gewinn ausschütten lässt gilt dieser nicht als Zuverdienst bzw. Gehalt,
und die Pension wird dadurch nicht vermindert.
Meine Frage lautet nun: Stimmt das bzw. wenn nicht gibt es eine andere legale Möglichkeit dass mein Bruder seine Pension nicht verliert?
Wir fragen dass da man durch sein Krankheitsbild nicht weiss, ob und wie lange er das durchhalten kann, und natürlich möchten wir auf Nummer sicher gehen.
Ich bitte vielmals um Ihre Meinung bzw, Expertise!!!
Vielen Dank im Voraus
|