Hallo Monika,
Sie schreiben, dass Sie seit Anfang 2018 Ihren Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs haben. Für die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ist im ersten Schritt zu prüfen, ob Sie noch einen Wohnsitz (muss nicht der Hauptwohnsitz) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben bzw. 2018 gehabt haben.
Ist dies der Fall sind Sie bzw. waren Sie (falls Sie diesen unterjährig aufgegeben haben) mit Ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich (bei Aufgabe des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes bis zum Zeitpunkt der Aufgabe).
Falls Sie im gesamten Jahr 2018 keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatten, sind Sie mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig. Im Falle einer beschränkten Steuerpflicht gilt, dass sie ihr Einkommen in Österreich um 9.000,00 EUR erhöhen und dann den Tarif anzuwenden haben.
Ferner sind die Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen (falls mit Ihrem derzeitigen Ansässigkeitsstaat eines existiert) zu beachten sowie die eine Überprüfung, ob überhaupt eine Einkunftsquelle vorliegt vorzunehmen.
Vielleicht konnte ich helfen.
Liebe Grüße
Steuermaus
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