Liebe Experten,
ich bräuchte eine kurze Auskunft und würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Folgendes: Ich habe letzten November für einen Musiker eine Dienstleistung erbracht - wir hatten keine Bezahlung vereinbart da ich eigentlich von meiner Seite aus freiwillig bei ihm angesucht hatte um Material für mein Portfolio zusammeln. Nun habe ich das Ergebnis abgeliefert und der Musiker besteht nun darauf, mir etwas dafür zu zahlen da ihm das Ergebnis sehr gefällt.
Ich soll nun eine Rechnung an das Label des Musikers stellen - dieses hat seinen Sitz in England. Nun die Frage: ich habe freiwillig auf Umsatzsteuer optiert, insofern müsste ich nun meinem Verständnis nach eine Reverse Charge Rechnung stellen sodass sein Label die anfallende Steuer in England abführt. Habe ich das soweit richtig verstanden? Der Dienstleistungsort war übrigens in Deutschland, aber das sollte meinem Verständnis nach irrelevant sein.
Desweiteres: Ich denke, ich muss diesen Umsatz in einer Zusammenfassenden Meldung bekanntgeben. Muss ich hierfür das Feld "Sonstige Leistungen" ankreuzen?
Vielen lieben Dank!! |