Hallo Frau Anna,
ich nehme an, dass Sie die Kleinunternehmerregelung iSd. Umsatzsteuergesetzes meinen.
Umsatzsteuerlich haben Sie keine Nachteile, abgesehen vom fehlenden Abzug der Vorsteuer.
Für die Einkommensteuer werden beide Einkunftsarten gemeinsam betrachtet und die Höhe einer etwaigen Nachzahlung für das betroffene Kalenderjahr ermittelt.
Sozialversicherungsrechtlich können Sie (wenn die Voraussetzungen vorliegen) auch unter die Kleinunternehmerreglung fallen, d.h., dass Sie
keine Sozialversicherungsbeiträge (mit Ausnahme der Unfallversicherung) entrichten müssen.
Liebe Grüsse
Die Steuermaus |