Verfasst von:
Hanna am
29.12.2004 14:59
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THEMA: Aufwandsentschädigung |
Ich bin unselbständig beschäftigt und habe ein 2004 ein Nebeneinkommen in der Höhe von 700,-- als Autorin und eine Aufwandsentschädigung von 360,--.
Das Nebeneinkommen auf Honorarbasis ist unterhalb der Freigrenze, aber wie wirkt sich die Aufwandsentschädigung aus? In welcher Form muss ich sie bekannt geben?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.12.2004 14:59
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THEMA: Re: Aufwandsentschädigung |
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ausgaben in Höhe der Aufwandsentschädigung gehabt haben, dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. |
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