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Verfasst von: Myriam am 26.07.2005 06:45
 


THEMA:  Studentin arbeitet geringfügig nebenher und im Sommer in der Schweiz
Hallo! Ich finde es eine tolle Sache, dass man hier im Internet fragen kann und eine Antwort kriegt zu so einem speziellen Thema! Danke für diese Plattform! Folgende Frage plagt mich etwas: Ich arbeite neben meinem Studium geringfügig und bin nur sehr selten mal über die 316,19 Euro. Außerdem arbeite ich im Sommer in der Schweiz - wie auch dieses Jahr. Muss ich das hier in Österreich irgendwo melden, wenn ich als Österreicherin in der Schweiz einen Ferialjob hatte? Muss ich irgendeine Meldung ans Finanzamt machen oder sonst noch irgendwo was bezahlen (Krankenkassenversicherung, etc)? Muss ich irgendwelche Steuer nachzahlen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.07.2005 06:45
 


THEMA:  Re: Studentin arbeitet geringfügig nebenher und im Sommer in der Schweiz
Sie sind prinzipiell in Österreich mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. D.h.Ihr Einkommen in der Schweiz wird in Österreich gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt. Kommen Sie aber 2004 insgesamt nicht über € 8.888,--jährlich, dann bleiben Sie unter der Steuergrenze.
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