Verfasst von:
John am
27.12.2004 15:42
|
|
THEMA: neue Selbständigkeit |
Hallo!
Frage:
Wenn ich für einen Sachverständigen laufend Gutachten erstelle, kann ich dies als Werkvertag oder als freien Dienstvertrag titulieren?
Weiters, wenn freier DV, kann ich dann Betriebsausgaben (PC, Auto etc.) absetzen????
Danke für Eure Unterstützung! |
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.12.2004 15:42
|
|
THEMA: Re: neue Selbständigkeit |
Sie können es als Werkvertrag betrachten.
Aber auch beim freien Dienstvertrag können Sie die von Ihnen Ausgaben geltend machen |
|
|
Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
27.12.2004 15:42
|
|
THEMA: Re: neue Selbständigkeit |
Man kann keine Tätigkeit "titulieren". Es gibt relativ klare Merkmale der verschiedenen Verträge (DV, freier DV, Werkvertrag usw.) |
|
|
|