Meine Tochter besucht (auf meinen Wunsch) eine sog. sprengelfremde Hauptschule. Die Wohnsitzgemeinde verlangte, um dies überhaupt zu erlauben, eine jährliche Zahlung in Höhe der Differenzkosten eigene Schule - besuchte Schule (ca. 1000 Euro).
Ist dieser Betrag steurlich absetzbar ?
Danke und Kompliment für dieses Forum
Karl
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