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Verfasst von: M. Böttcher am 11.12.2004 06:41
 


THEMA:  Vorsteuerabzug Arbeitszimmer
Hallo! Meine Frage ist, ob man bei einem Arbeitszimmer in einer Mietwohnung den gesamten Steueranteil der Miete als Vorsteuer abziehen darf oder nur einen gewissen Anteil? Und wie ist das mit Strom und Telefon? Vielen Dank, MB
Verfasst von: Jutta Rapp am 11.12.2004 06:41
 


THEMA:  Re: Vorsteuerabzug Arbeitszimmer
Sie können nur den "betrieblichen" Anteil der Vorsteuer geltend machen. Das betrifft sowohl den Arbeitsraum als auch Strom, Telefon etc.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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