Der Begriff "Geringfügigkeitsgrenze" gilt für die Sozialversicherungspflicht und hat nichts mit der Steuer zu tun. Diese Gfg-Grenze liegt heuer bei 316,19 Euro pro Monat. Da liegen Sie also darunter.
Wenn Sie ausser den genannten Einkünften sonst keine Einkünfte haben, dann fällt auch keine Einkommensteuer an. Eine Erklärungspflicht besteht dann erst ab einem Jahreseinkommen von über 8.887 Euro (ab 2005 über 10.000 Euro). |
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