Verfasst von:
Frau Reitshammer am
02.12.2004 12:22
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THEMA: 2 Halbtagsstellen |
Wie sieht es steuerlich für mich aus wenn ich 2 Stellen habe mit ca. 2 x 20 Stunden? Mit welcher Nachzahlung müßte ich rechnen? Überlege nämlich ob ich mich auf 25 Stunden herunterstufen lassen soll in meinem jetzigen Job und noch eine zweite Stelle annehme... |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.12.2004 12:22
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THEMA: Re: 2 Halbtagsstellen |
Sie müssen dann eine Arbeitnehmerveranlagung machen und dadurch werden beide Bezüge so versteuert, als wären sie von einem Dienstgeber gekommen. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
02.12.2004 12:22
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THEMA: Re: 2 Halbtagsstellen |
Steuerlich werden die beiden Einkommen zusammengelegt und bilden die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Wenn es sich bei Ihrer Beschäftigung um zwei Dienstverhältnisse handelt, werden Sie vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
www.steuerberater-rapp.at |
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