Können signierte elektronische Rechnungen in Österreich gleichgesetzt werden mit Papierrechnungen bzw. könnte das Finanzamt bei elektronischen Rechnungen bezüglich Vorsteuerabzug Probleme bereiten?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.12.2004 12:45
Durch eine Verordnung zum Umsatzsteuergesetz
ist es möglich, unter Einhaltung einiger Bestimmungen,auch nur elektronische Rechnungen zu legen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Details siehe:wko.at/steuern