Verfasst von:
Christine am
25.11.2004 15:01
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THEMA: Vorweggenommene Betriebsausgaben E/A-Rechner |
Habe folgende Frage an die Steuerexperten:
Im EAR-Skriptum der Akad.d.WT finde ich zur Betriebsgründung, dass für die Gewinnermittlung VOR oder BEI der Gründung anfallende Betriebsausgaben, sowie Einnahmen IM GRÜNDUNGSJAHR ZU ERFASSEN sind.
Im Par.19 (2) EStG heisst es aber, dass z.B. Ausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden. (s.auch EStR Rz 4620 u. Rz 1095).
Wie wird nun in der Praxis vorgegangen, wenn ein Gründer z.B. 9/2003 ein Lokal angemietet, dieses renoviert und ausgestattet und den Betrieb im Jänner 2004 gegründet hat (erst 2004 also Gewerbeanmeldung, Werbemaßnahmen, usw.).
Muss er eine ESt-Erklärung für 2003 mit den 2003 angefallenen "vorweggenommenen" Betriebsausgaben abgeben ?? Oder sind diese Ausgaben per Gründungstag im Journal zu erfassen ??
Kann er mit einer USt-Erklärung für 2003 die div. Vorsteuern geltend machen ?? Es war ja Unternehmereigenschaft noch nicht gegeben.
ODER: Geht VSt. aus 2003 verloren ??
Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft.
Christine |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
25.11.2004 15:01
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THEMA: Re: Vorweggenommene Betriebsausgaben E/A-Rechner |
Wenn Sie die Vorsteuern 2003 möchten, dann müssen Sie wohl eine USt-Erklärung abgeben. Möglicher Nachteil: Zusätzlich wahrscheinlich Optionserklärung und damit Bindung auf 5 Jahre erforderlich.
Für die Unternehmereigenschaft genügen auch "ernsthafte" Vorbereitungshandlungen. Siehe dazu auch z.B. die Umsatzsteuerrichtlinien RZ 193f und die Einkommensteuerrichtlinien RZ 1095f ...
Z2M Steuerberater ÖSV
http://www.steuermonitor.at
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