Verfasst von:
Sonja am
22.11.2004 14:51
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THEMA: 2 Beschäftigungen |
Eine wichtige Frage:
Kann man irgendwie darum herum kommen wenn man auch geringfügig dazu arbeitet zum normalen 40 h Gehalt (LSt pflichtig!), keine LSt und SV - Nachforderung zu bezahlen.
Wenn man einen freien Dienstvertrag hat, muss man dann auch LSt und SV nachbezahlen, oder wird es dort anders geregelt!
Danke!
lg Sonja |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
22.11.2004 14:51
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THEMA: Re: 2 Beschäftigungen |
Als freier Dienstnehmer wird Ihnen SV abgezogen (Sie werden bei der Gebietskrankenkasse angemeldet) und das Finanzamt wird eine Einkommensteuererklärung verlangen. |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
22.11.2004 14:51
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THEMA: Re: 2 Beschäftigungen |
Beim freien Dienstvertrag müssen sie auch Sozialvers.zahlen.Statt Lohnsteuer zahlen Sie Einkommensteuer,aber das kommt ziffernmäßig aufs selbe raus.Sie müssen dann eine Einkommensteuererklärung abgeben. |
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