Verfasst von:
gerhard am
09.03.2002 06:24
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THEMA: einkommenssteuererklärung |
Hallo,
bin für jede hilfe dankbar...
ich habe im oktober 2001 einen job als neuer selbstständiger begonnen und beim finanzamt um eine steuernummer angesucht.
jänner bis oktober 2001 hab ich als geringfügig beschäftigter gearbeitet und war damit, soweit ich weiß nicht steuerpflichtig.
rechne ich meinenen gewinn von oktober bis dezember zusammen bleibe ich deutlich unter 98.000 ats.
nun habe ich meine einkommenssteuererklärung zugeschickt bekommen.
meiner meinung nach bin ich nicht einkommenssteuerpflichtig
- liege ich da richtig?
wie soll ich mich weiter verhalten?(formular ignorieren - oder hab ich etwas zu melden)
mit dank im voraus
gerhard |
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Verfasst von:
F. am
09.03.2002 06:24
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THEMA: Re: einkommenssteuererklärung |
Auch Einkünfte als "Geringfügig Beschäftigter" sind natürlich steuerpflichtig. Die geringfügige Beschäftigung ist nur ein Begriff aus der Sozialversicherung - hier tritt keine Beitragspflicht ein.
Allerdings sind diese Bezüge eben so gering, daß sich keine Lohn-bzw. Einkommensteuerzahlung ergibt.
Bei der Einkommensteuererklärung werden dann sämtliche erzielte Einkünfte zusammengerechnet und wenn dann insgesamt mehr als die erwähnten ATS 98.000,-- herauskommen, dann fällt für das gesamte Einkommen Einkommensteuer an.
Die Einkünfte aus "Geringfügig Beschäftiger" wurden vom Arbeitgeber bereits dem Finanzamt mitgeteilt.
Eine Einkommensteuererklärung ist auch dann abzugeben, wenn man dazu aufgefordert wird - sie dürfen das Formular somit nicht ignorieren sondern müssen handeln und Ihre gesamten Einkünfte des Jahres 2001 melden - auch wenn sich dadurch auf Grund der Höhe keine Steuerzahlung für Sie ergibt.
Ich hoffe etwas geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen |
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