Verfasst von:
Karo am
19.11.2004 10:02
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THEMA: freier Dienstvertrag - Einkommenssteuer |
Habe 2 Dienstverhälnisse, davon einen normalen Dienstvertrag und einen freien Dienstvertrag.
Muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder reicht die Arbeitnehmerveranlagung ?
Falls ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, was bin ich dann ? (Einzelunternehmer ?) Habe kein Unternehmen, arbeite im freien Dienstvertrag als Sprachlehrerin.
Danke für die Information ! |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
19.11.2004 10:02
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THEMA: Re: freier Dienstvertrag - Einkommenssteuer |
Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag sind selbständige Einkünfte, für Ihre Tätigkeit sind dies Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Eine Veranlagung ist erforderlich, sofern die Einkünfte den Veranlagungsfreibetrag von EUR 750 p.a. übersteigen.
Das FA wird sie vermutlich automatisch dazu auffordern, da ihre Einkünfte aus dem freien DV gem § 109a vom Dienstgeber an das FA zu melden sind.
Sofern ihre Einkünfte zu einer Steuer führen, sollten Sie sich zumindest eine Beratungsstunde bei einem Steuerberater leisten, um hier Klarheit zu schaffen und auch alle Möglichkeiten von Absetzposten optimal auszuschöpfen. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
19.11.2004 10:02
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