1) Steuerliche Vorteile gibt es u.A. für Schaffung von Wohnraum. Ausgaben hierfür sind als Sonderausgaben (jährliche Höchstgrenze!) absetzbar.
Es gibt hier genaue Bedingungen, die zu erfüllen sind. EStG, Par.18.
2) Beihilfen (z.B. Wohnbauförderung) ist Ländersache und daher bei den jeweiligen Landesregierungen zu erfragen.
3) Die "Eigenheimzulage" gibt es - soweit mir bekannt ist - in Deutschland.
mfg |
|