Verfasst von:
Stephan AUGUSTIN am
17.11.2004 08:09
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THEMA: Zuverdienst bei KBG |
Sehr geehrte SteuerSparExperten!
Das mittlerweile für Laien sehr undurchsichtige Kinderbetreuungsgeld und seine heimtückischen Grenzen beim Zuverdienst sprengen bei verschiedensten Aussagen zuständiger Leute mittlerweile meine geistige Vorstellungskraft!
Bin seit September d.J. als 50% Teilzeit Diplomkrankenpfleger (Landesdienst) für die Betreuung meiner Tochter zuständig.
Mein Monatsbruttolohn beträgt inklusive Zulagen (Intensiv-, Verwaltungsdienst-, Leistungs-, Ergänzungs- und Pflegedienst-Zulage) 1.087,74€. Hinzu kommen noch monatlich schwankende Nachzahlungen für Nachtdienste (á 30,32) und Sonn-und Feiertagsstunden (á 2,92).
Gelten die Steuerfrei-Beträge lt. §68 EStG hierbei nun, oder werden sie wegen nicht erreichter "Normalarbeitszeit" (im Sinne von 100% Tätigkeit) ausser Kraft gesetzt?
Werden des Weiteren 13. und 14. Gehalt zur Berechnung herangezogen oder nicht (ein Angestellter der GKK behauptet dies felsenfest, obwohl auf sämtlichen help.gv.at und ähnlichen offiziellen Homepages das Gegenteil gepredigt wird!)?
Ein mittlerweile sehr Verzweifelter "Steuersparwilliger" bittet um verlässliche Auskunft! Besten Dank im Voraus!! |
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Verfasst von:
Christine am
17.11.2004 08:09
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THEMA: Re: Zuverdienst bei KBG |
13. u. 14. Gehalt werden nicht direkt zur Berechnung herangezogen, sondern indirekt, durch eine 30%-ige Erhöhung der steuerpfl. Einkünfte. Wie die Arbeiterkammer selbst in ihrer Publikation schreibt, werden sämtliche Einkünfte neben dem KBG mit einer "komplizierten Formel" hochgerechnet, bzw. der Höchstbetrag aliquotiert (in Ihrem Fall wäre der Zuverdienstbetrag somit höchstens 4.866,67 Euro f. 4 Monate). Die AK empfiehlt, darauf zu achten, dass ein mon. Bruttoeinkommen von 1.140,-- Euro nicht überschritten werden soll.
Ich empfehle, eine Beratung bei der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen. |
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