Verfasst von:
Philipp Jakisch am
28.10.2004 04:11
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THEMA: Bundesheer und Nebenjob |
Sg. Damen und Herren!
Ich habe eine Frage zum Thema Grundwehrdienst und Nebenjob.
Wieviel darf man im Monat zusätzlich verdienen?
Ist es möglich nebenbei geringfügig angestellt zu sein, d.h. ein zusätzliches Einkommen von € 316,19 zu beziehen, ohne Abgaben leisten zu müssen, oder ist man dann zu weiteren Abgaben verpflichtet?
MFG
Philipp Jakisch |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
28.10.2004 04:11
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THEMA: Re: Bundesheer und Nebenjob |
Wenn man eine Nebenbeschäftigung aufnehmen möchte, muss dies beim Bundesheer gemeldet werden. Eine geringfügige Beschäftigung löst keine Steuerpflicht aus. |
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