Verfasst von:
Harald Moser am
25.08.2004 06:28
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THEMA: Umrechnung Nettolohn |
Hallo!
Ich haette eine Frage bezueglich Freier Dienstvertrag vs. "ordentliches" Dienstverhaeltnis (nicht geringfuegig).
Beim DV ist es ja zumeist so, dass ein bestimmter Stundensatz vereinbart wird.
Am Ende des Monat (zB.) stellt man dem Dienstgeber eine Honorarnote (Stundensatz * geleistete Stunden).
Dies geschieht 12 Mal im Jahr.
Tage fuer "Urlaub", Krankheit werden ja nicht eingerechnet.
Davon werden dann die Dienstgeberbeitraege abgezogen (entweder vom Dienstgeber selbst oder man fuehrt sie selbst ab).
Am Ende des Jahres macht man die Einkommensteuererklaerung (oder Lohnsteuererklaerung, ich hoffe, es ist verstaendlich, was ich meine) und bezahlt die Steuer von seinen (hoffentlich) gebildeten Rücklagen.
Im konkreten Fall duerften fuer die Dienstnehmerbeitraege und die Steuer jeweils etwa 15% anfallen, somit sollte man sein Nettojahreseinkommen (etwa) mittels Stundensatz*Jahresarbeitsstunden*0,7 errechnen koennen.
Nun weiss man, wieviel man im Jahr netto verdient.
Meine Frage:
Annahme: normales Angestelltenverhaeltnis, halbtags, gleiches Jahresnettoeinkommen.
Man geht 25 Tage Urlaub, ist 5-10 Tage krank (etwas unter dem Durchschnitt). Keine Ueberstunden etc.
Man bekommt 13. und 14., sowie bezahlten Urlaub und AFAIR werden auch die Krankenstandstage bezahlt.
Wie kann man auf den Brutto/Netto-stundenlohn beim normalen Angestelltenverhaeltnis rueckrechnen?
Gemeint ist der Vergleich "wieviel bekomme ich beim Angestelltenverhaeltnis netto/brutto, damit ich am Jahresende gleich viel wie mit dem FD verdiene).
Gruesse, Harald
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Verfasst von:
Harald Moser am
25.08.2004 06:28
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Verfasst von:
Jo am
25.08.2004 06:28
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THEMA: Re: Umrechnung Nettolohn |
Sie gehen auf zB. www.swk.at ->Online Berechnung und geben bei Brutto/Netto Rechner einen Bruttolohn ein, teilen den Jahres-Netto-Lohn durch +/- 1.800 und erhalten somit den Netto-Stundenlohn. Sie müssen sich an den Brutto-Lohn herantasten.
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