Abgesehen davon, dass Einkommensteuererklärungen nur für ein ganzes Jahr und nicht für Quartale zu erstellen sind, sind Zahlungen an das FA stets auf Grund eines Bescheides, bzw. einer Vorschreibung zu leisten. Normalerweise wird der zu erwartende Gewinn ja anlässlich der Beantragung einer Steuernummer dem FA mit dem Formular Verf 24 bereits mitgeteilt. Wenn Sie aber einen zu geringen Gewinn prognostiziert haben und nun annehmen, dass Ihr steuerpfl. Jahreseinkommen 2004 so erheblich über 8.887 Euro liegen wird, empfehle ich Ihnen, dem Finanzamt den zu erwartenden Gewinn formlos mitzuteilen, um eine ESt-Vorauszahlung vorgeschrieben zu bekommen.
Bezüglich SV-Beiträgen lassen Sie sich am besten bei der SVA beraten, ob eine Höherreihung möglich ist.
ODER: Um nicht im Nachhinein womöglich vor großen Zahlungsverpflichtungen zu stehen (das ist nämlich der häufigste Grund einer Insolvenz), können Sie das Geld für die zu erwartenden Zahlungen an das FA und auch an die SVA schon jetzt z.B. auf einem Sparbuch ansparen. Das trägt, wenn auch nicht viel, aber doch wenigstens Zinsen. |
|