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Verfasst von: Manfred R. am 04.05.2004 18:48
 


THEMA:  EKSt-Erklärung
.. tja soviele Fragen. Man muß ja jetzt bis 15.5. die Einkommensteuererklärung für das erste QUartal 2004 machen. Wenn ich nun z.B. 33.000€ (rein fiktiv) eingenommen hab und sich ca. eine EK-St-Schuld von ca. 10.000 ergibt. -> Muß ich nun die Steuer gleich auf ein Konto des FA überweisen oder bekomme ich irgendwann einen Zahlschein und schick es dann erst. bzw. 3 Fall. wird die Shculd erst nächstes Jahr fällig und ich brauch jetzt noch nichts zu bezahlen? Ist es dann nicht sinnvoll vielleicht auch gleich bei der SVA eine Vorauszahlung zu leisten (da ich ja sowieso über der Hochstbemessung bin) und den vollen Betrag hinzuschicken. Wer weiß wie lange ich selbstständig bin - > und jetzt komme ich mit den AUsgaben der SV in eine bessere Steuerklasse und zahlen muß ich ja sowieso irgendwann?
Verfasst von: Christine R. am 04.05.2004 18:48
 


THEMA:  Re: EKSt-Erklärung
Abgesehen davon, dass Einkommensteuererklärungen nur für ein ganzes Jahr und nicht für Quartale zu erstellen sind, sind Zahlungen an das FA stets auf Grund eines Bescheides, bzw. einer Vorschreibung zu leisten. Normalerweise wird der zu erwartende Gewinn ja anlässlich der Beantragung einer Steuernummer dem FA mit dem Formular Verf 24 bereits mitgeteilt. Wenn Sie aber einen zu geringen Gewinn prognostiziert haben und nun annehmen, dass Ihr steuerpfl. Jahreseinkommen 2004 so erheblich über 8.887 Euro liegen wird, empfehle ich Ihnen, dem Finanzamt den zu erwartenden Gewinn formlos mitzuteilen, um eine ESt-Vorauszahlung vorgeschrieben zu bekommen. Bezüglich SV-Beiträgen lassen Sie sich am besten bei der SVA beraten, ob eine Höherreihung möglich ist. ODER: Um nicht im Nachhinein womöglich vor großen Zahlungsverpflichtungen zu stehen (das ist nämlich der häufigste Grund einer Insolvenz), können Sie das Geld für die zu erwartenden Zahlungen an das FA und auch an die SVA schon jetzt z.B. auf einem Sparbuch ansparen. Das trägt, wenn auch nicht viel, aber doch wenigstens Zinsen.
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