Verfasst von:
Peter Lehner am
03.05.2004 15:33
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THEMA: Vorsteuer und Hausbau |
Ich bin Unternehmer und plane ein Einfamilienhaus mit Büro zu bauen.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ich mir die Vorsteuer erspare? Wenn dies möglich ist, muß ich diese bezahlen und im Rahmen des Jahresausgleich zurückfordern oder kann ich vom Erbauer Rechnungen ohne Vorsteuer fordern?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
MfG Peter Lehner |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
03.05.2004 15:33
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THEMA: Re: Vorsteuer und Hausbau |
Peter Lehner schrieb:
>
> Ich bin Unternehmer und plane ein Einfamilienhaus mit Büro zu
> bauen.
> Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ich mir die
> Vorsteuer erspare? Wenn dies möglich ist, muß ich diese
> bezahlen und im Rahmen des Jahresausgleich zurückfordern oder
> kann ich vom Erbauer Rechnungen ohne Vorsteuer fordern?
> Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
> MfG Peter Lehner
Sie müssen ein Unternehmer sein, der steuerpflichtige Umsätze tätigt. Die Rechnungen für den Hausbau müssen ordnungsgemäß ausgestellt sein. Damit können Sie Vorsteuern aus bezogenen Leistungen geltend machen.
Auf Grund Ihrer Fragestellung vermute ich, dass Sie derzeit noch nicht steuerlich vertreten sind. Im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Vorsteuer aus dem zu errichtenden Einfamilienhaus ist dies jedoch dringend zu empfehlen, da Fehler nachträglich schwer sanierbar sind und damit bares Geld kosten können.
Informationen zur aktuellen Problematik des Vorsteuerabzugs bei auch privat genutzten Gebäuden (Stichwort "Seeling") finden Sie in unserem Newsletter Nr 2/2004 unter www.fiebich.com |
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