Verfasst von:
Guenther Wohlfahrt am
03.05.2004 16:05
|
|
THEMA: Vorsteuer absetzen |
Guten Tag,
kann ich die bezahlte Vorsteuer von meinem unlängst neu errichteten Wohnhaus, welches ich zukünftig anteilig für betriebliche Zwecke nutzen möchten (IT-Beratung, SW-Entwicklung), geltend machen?
Ich bin zwar voll im Angestellten-Verhältnis beschäftigt, möchte aber eine "nebenberufliche" Tätigkeit ausüben, zu welchem Zwecke das Büro und ein Besprechungszimmer verwendet wird.
Hat jemand damit, oder einem ähnlichen Modell bereits Erfahrung gesammelt?
Danke, Günther Wohlfahrt |
|
|
Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
03.05.2004 16:05
|
|
THEMA: Re: Vorsteuer absetzen |
Guenther Wohlfahrt schrieb:
> kann ich die bezahlte Vorsteuer von meinem unlängst neu
> errichteten Wohnhaus, welches ich zukünftig anteilig für
> betriebliche Zwecke nutzen möchten (IT-Beratung,
> SW-Entwicklung), geltend machen?
Dies geht nur dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Errichtung bereits Unternehmer waren oder dies geplant war (Gründungsphase) und zumindest ein kleiner Teil des Gebäudes unternehmerisch genutzt wird.
> Ich bin zwar voll im Angestellten-Verhältnis beschäftigt,
> möchte aber eine "nebenberufliche" Tätigkeit ausüben, zu
> welchem Zwecke das Büro und ein Besprechungszimmer verwendet
> wird.
Dies wäre grundsätzlich Voraussetzung genug, um einen unternehmerisch genutzten Anteil zu haben. Wenn zum Zeitpunkt des Hausbaues dieses Büro schon vorgesehen war, sollte eine - uU auch rückwirkende - Geltendmachung der Vorsteuer möglich sein. Ich empfehle Ihnen dazu aber jedenfalls ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Steuerberater.
>
> Hat jemand damit, oder einem ähnlichen Modell bereits
> Erfahrung gesammelt?
Auf Grund der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache "Seeling" ist diese Thematik zur Zeit heftig diskutiert. Wir haben einige Fälle mit Vorsteuererstattung im Laufen, wobei die Verfahren offen sind. Die Aussichten stehen jedenfalls nicht schlecht.
MfG
Thomas Fiebich (www.fiebich.com) |
|
|
|