Verfasst von:
robert wibmer am
19.04.2004 06:13
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THEMA: Fondssparen |
Sg. Damen und Herren!
Ich hätte da eine Frage zu einem Ansparplan in Fonds. Seit Anfang 2003 spare ich monatlich EUR 300,- in einem US Fonds (Templeton Growth) an. Per Ende 2003 wurde mir von meinem Depot Sicherungssteuer einbehalten. Mein Bankberater hat mir gesagt ich kriege diese über die Steuererklärung wieder zurück. Jetzt würde ich gerne die Steuererklärung für 2003 machen, habe aber von meinem Bankberater erfahren, dass dies bei ausländischen Fonds und speziell bei Ansparplänen (aufgrund von unterschiedlichen Varianten) sehr kompliziert sein soll. Zudem wurde mir für Ausschüttungen des Fonds bereits in Amerika eine Steuer einbehalten, kriege ich diese vielleicht auch zurück?
Könnten Sie mir bitte kurz Bescheid geben, wie die beste Vorgangsweise wäre.
Vielen Dank im voraus (und auch für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen)
Mit besten Grüßen
Robert Wibmer |
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Verfasst von:
Michael Geisler am
19.04.2004 06:13
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THEMA: Re: Fondssparen |
Guten Tag Herr Wibmer,
da Ihnen die Sicherungssteuer bereits abgezogen worden ist, haben Sie offensichtlich noch keine Offenlegungserklärung bei Ihrer Bank beantragt.
Damit Sie die Sicherungssteuer im Rahmen der Veranlagung einfordern können, ist jedoch diese Offenlegungserklärung zwingend erforderlich. Mit dieser Erklärung erhalten Sie von Ihrer Bank einen Jahresdepotauszug per 31.12.2003 zur Beilage bei Ihrer Steuererklärung.
Die Erklärung selbst ist nicht wirklich so kompliziert, wie Sie Ihnen dargestellt worden ist. Das jeweilige Finanzamt kann anhand der vorliegenden Daten (die Sie auch selbst über das Internet abfragen können) die Steuer berechnen.
Hier der entsprechende Link:
http://www.bmf.gv.at/steuern/WeitereSteuern/Investmentfondgesetz/ifonds.htm
Dies dient jedoch lediglich für die eigene Recherche.
Für Sie selbst ist es ausreichend, wenn Sie dem Finanzamt den Depotauszug per 31.12. d. J. vorlegen und eine Kopie der Offenlegungserklärung mitliefern. Bei einigen Finanzämtern ist es sogar ausreichend, die gehaltene Stückzahl des jeweiligen Fonds mitzuteilen.
Bei Ausschüttungen des Fonds wird seit 1. 4.2004 die ausländische KESt, sowie die inländische KESt in Höhe von 25 % abzüglich der im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommen möglichen 15 % abgezogen. Diese so entrichtete Steuer gilt als Vorauszahlung und kann ebenfalls über den Veranlagungswege zurückgerechnet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Liebe Grüße
M. Geisler |
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