Liebe Fachgenossen!
Gesetzt der Fall: Einbringung von 100%igen Beteiligung an einer österreichischen GmbH. Gemäß UmgrstG Zwangsaufwertung auf gemeinen Wert (weil Steuerhängigkeit ins Ausland wandert). Wie wird der gemeine Wert ermittelt?
Aus dem Gesetz hätte ich herausgelesen, dass der gemeine Wert in Fällen, in denen in Ermangelung zeilich nahegelegener Verkäufe von Anteilen kein Wert ermittelt werden kann, das Wiener Verfahren anzuwenden ist. Dieses führt jedoch systematisch zu einem viel zu niedrigen Wert, was mich zwar grundsätzlich freut aber im Ergebnis misstrauisch stimmt. Weiß jemand, was die Finanz hier tatsächlich erwartet?
Für jede Inspiration dankbar
umgründungssteuerrechtliche Grüße
calyno |
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