Verfasst von:
Veronica am
02.03.2004 15:48
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THEMA: wie handhabt man freiberufliche Jobs |
Da mir das Finanzamt nicht wirklich weiterhelfen konnte, hoffe ich auf einen Rat von Ihrerseits!
Bin Azubi und strebe eine Nebentätigkeit an, welche nicht versteuert wird vom Arbeitgeber.
Was muss ich da beachten, bzw. wie versteuer ich das Ganze?
Das Finanzamt sagt mir das ich ein Gewerbe anmelden muss! Stimmt das? Oder muss ich am ende des Jahres nur das noch nicht versteuerte Einkommen angeben?
Bitte um Hilfe! |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
02.03.2004 15:48
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THEMA: Re: wie handhabt man freiberufliche Jobs |
Neben dem echten Dienstvertrag - Versteuerung durch Arbeitgeber - gibt es noch freie Dienstverträge, selbständige Tätigkeiten ohne Gewerbeschein und selbständige Tätigkeiten mit Gewerbeschein.
Der Unterschied liegt vor allem im Sozialversicherungsbereich. Ein Gewerbeschein wird von der Finanz üblicherweise nicht "verlangt" (ist ja nicht die Gewerbebehörde) und hat mit der Steuerpflicht selbst gar nichts zu tun. Für gewerbliche Betätigungen ist eine Gewerbeanmeldung aber grundsätzlich erforderlich. Beratung dazu erhalten Sie von den Wirtschaftskammern.
Hinsichtlich Steuererklärung und Sozialversicherung rate ich zu einer Beratung durch einen Steuerberater, auf Auskünfte der Finanzbeamten ist leider nicht immer Verlass.
Die wichtigsten Zuverdienstgrenzen und andere Werte finden Sie auf unserer Website www.fiebich.com > Info & FAQ > aktuelle Werte |
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