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30.09.2015 - Höhere Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen ab 01.01.2016
www.steuerberater.at - Link

Wie Sie möglicherweise über die Medien vernommen haben, wird ab 01.01.2016 die Kapitalertragsteuer von den aktuellen 25% auf 27,5% erhöht.

Daher empfehlen wir, geplante Gewinnausschüttungen bis spätestens 31.12.2015 (Valutadatum der Banküberweisung) vorzunehmen. Gewinnausschüttungen bedürfen einer Kapitalertragsteueranmeldung binnen 7 Tagen nach Durchführung der Überweisung. Sollten Sie sich für eine Gewinnausschüttung entscheiden, bitten wir Sie, uns den Überweisungsbeleg unverzüglich nach der Überweisung via Email zu übermitteln

Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Mag. Weiß Veronika
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