Es ist geplant, dass bei unentgeltlichen übertragungen ab dem 1. August 2008 die von den Mieteinnahmen abzusetzende Abschreibung von den historischen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers vorgenommen werden muss. Die bisherige Heranziehung der fiktiven Anschaffungskosten (das ist der Verkehrswert des Gebäudes im Zeitpunkt der übertragung), die durch höhere Abschreibungsbeträge eine Einkommensteuerersparnis brachte, fällt somit für ab 1.8.2008 unentgeltlich übertragene Mietobjekte weg.
Unser Tipp: Es mag zwar auf den ersten Blick günstiger erscheinen, mit einer Schenkung bis zum Auslaufen der Schenkungssteuer zuzuwarten; durch die geplante Abschaffung der Aufwertungsoption kann es aber im Einzelfall günstiger sein, ein Gebäude noch bis 31. Juli 2008 und somit unter Anwendung der alten Rechtslage zu übertragen. Eine Vergleichsberechnung zur Steueroptimierung empfiehlt sich jedenfalls! |