Unser Tipp:
Führen Sie eine Arbeitnehmerveranlagung durch! Dadurch erhalten Sie die abgezogene Lohnsteuer im Regelfall zurück. Sind Sie älter als 18 Jahre und beziehen Familien- oder Studienbeihilfe beachten Sie, dass die Familienbeihilfe bei einem Jahreseinkommen über € 9.000,00, zurückzubezahlen ist, für die Studienbeilhilfe gelten niedrigere Grenzen.
Ein echter Ferialpraktikant ist einer, der im Rahmen seines Lehrplanes ein vorgeschriebenes Praktikum absolviert, wobei er dabei zu keiner Dienstleistung verpflichtet und auch nicht an Arbeitszeiten oder Weisungen gebunden ist.
Dieser erhält meist nur ein Taschengeld. übersteigt dieses nicht die Geringfügigkeitsgrenze (2008: € 349,01 pro Monat), ist er als geringfügig Beschäftigter anzumelden und die Unfallversicherungsbeiträge (1,4 %) sind für ihn abzuführen. |