Eine Novelle der Pauschalierungsverordnung bringt ab 2008 einige Neuerungen. So sind nun nur mehr die regelmäßig in dem Betrieb anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschaliert. Provisionen und provisionsähnliche Betriebseinnahmen sind in voller Höhe gesondert anzusetzen.
Weiters kommt es bei der Frage, ob die Pauschalierung überhaupt angewendet werden kann, nicht mehr darauf an, ob die Umsätze im Freien oder in geschlossenen Räumen erzielt werden. Erforderlich ist nunmehr, dass die Anzahl der Sitzplätze in geschlossenen Räumen die Anzahl der Sitzplätze im Freien überwiegt.
Es gibt auch weitere Klarstellungen. Als kleines Kuriosum sei angeführt, dass Liegestühle ab sofort keine Sitzplätze mehr sind, Barhocker hingegen schon. |