Somit fallen auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 6 % an, die jeweils zur Hälfte von Dienstgeber und Dienstnehmer getragen werden. Weiters haben sie die Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,5 % der Beitragsgrundlage zu entrichten und haben somit die Möglichkeit, alle Serviceeinrichtungen der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen. Weiters werden sie mit 1.1.2008 in die Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlagspflicht (0,55 % der Beitragsgrundlage) einbezogen.
Im Bereich der betrieblichen Vorsorge („Abfertigung neu“) kam es mit dem Jahreswechsel zu massiven änderungen. Neben der Einbeziehung von Selbständigen kommt es auch zur Eingliederung von zum 31.12.2007 bereits bestehenden und ab diesem Zeitpunkt neu eingegangenen freien Dienstverhältnissen (1,53 % des monatlichen Entgeltes). |