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14.05.2007 - Firmenwortlautänderung
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Bereits eingetragene Unternehmer, die derzeit keinen Rechtsformzusatz führen, müssen dies bis spätestens 31. Dezember 2009 nachholen. So müssen Einzelunternehmer nunmehr die Bezeichnung „eingetragener Unternehmer“ oder „e.U.“ verwenden. Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften können so wie Einzelunternehmer zwischen einer Namens-, Sach- oder einer Fantasiefirma mit dem Zusatz „OG“ bzw „KG“ wählen. Nur Gesellschaften, die bereits vor dem 1.1.2007 den Zusatz „OHG“ geführt haben, können diesen ohne Änderung weiterführen. Eingetragene Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG) können ab dem 1. Jänner 2007 nicht mehr gegründet werden. Bestehende OEGs und KEGs haben bis 1.1.2010 den neuen Zusatz „OG“ bzw „KG“ beizufügen. Unser Tipp: Langt die Anmeldung der Firmenwortlautänderung vor dem 1.1.2010 beim Firmenbuchgericht ein und betrifft sie lediglich den Rechtsformzusatz, so ist die Anmeldung von sämtlichen Gebühren befreit! Näheres unter www.wt-schwarz.at.
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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