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www.steuerberater.at - Tipps und Tricks |
20.02.2007 - Steuerbegünstigte Mieterinvestitionen |
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Des öfteren werden von Unternehmern bauliche Investitionen in Geschäftsräumlichkeiten, die nicht in ihrem Eigentum stehen, sondern in die sie nur „eingemietet“ sind, getätigt. So wird beispielsweise ein Geschäftslokal vor der Eröffnung von Grund auf saniert oder modernisiert. Diese Investitionen waren in den Augen der Finanzverwaltung bisher Teil des Gebäudes, damit war auch die steuerliche Begünstigung ausgeschlossen.
Erfreulicherweise wurde vom Höchstgericht aber jetzt entschieden, dass Mieterinvestitionen ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen und nicht dem Gebäude zuzurechnen sind, wenn sie im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen. Das ist dann der Fall, wenn er die Investitionen bis zum Ablauf der Mietzeit entfernen darf oder er bei Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Entschädigung hat. In diesem Fall kann die neue Steuerbegünstigung in Anspruch genommen werden.
Diese besteht in einem Steuerfreibetrag in Höhe der Investitionssumme, begrenzt mit 10 % des Gewinnes eines Jahres, maximal € 100.000,00. Ob der Steuergesetzgeber aus budgetären Erwägungen auf das Urteil reagiert und womöglich eine Gesetzesänderung durchführt, bleibt abzuwarten. |
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