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Verfasst von: Jonas Mundigler am 05.08.2022 22:54
 


THEMA:  Reverse Charge Verfahren bei Kleinunernehmern

Guten Tag! 

Für mein Gewerbe habe ich die Kleinunternehmer- Regelung in anspruch genommen. Nun stellen sich mir eine Fragen. 

-Wann muss ich eine UID anfordern? Ich kaufe Waren häufig im EU Raum ein. 

-Muss ich das Reverse Charge Verfahren in Anspruch nehmen? Ich verkaufe meine Waren häufig an ein Niederländisches Unternehmen.  Dieses verkauft die Waren im Anschluss weiter und zahlt mir den Betrag aus. Muss ich dafür das Reverse Charge nutzen, da ja eine innergemeinschaftliche Lieferung stattfindet? Oder gillt dies bei Kleinunternehmern nicht? 

-Wie vorhin erwähnt, zahle ich mir den Betrag von der Niederländischen Firma auf mein Bankkonto auz. Dabei fallen Gebühren in höhe von ca. 15% an. Muss ich diese in meinen Rechnungen erwähnen, oder reicht es einfach den Endbetrag unzugeben? 

Mir wäre mit einer Antwort sehr geholfen. 

Vielen Dank im Vorraus! 

LG. 

 

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