Liebe Spezialisten,
ich hätte eine g'schwindte Frage.
Folgendes: Ich kaufe bei einem Händler in DE einen Artikel um 100€ netto (innergemeinschaftlicher Erwerb). Diesen innergemeinschaftlichen Erwerb erfasse ich in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) unter KZ 070 bzw. die 20€ zu schuldende Ust. in KZ 072. Im selben Formular zieh ich mir unter KZ 065 die 20€ Ust. wieder als Vorsteuer. Soweit so gut.
Nun ist der Artikel jedoch defekt und der Händler erstattet mir die 100€ netto. Wie erfasse ich das nun korrekt in der UVA? Ich weiß dass das bei den KZ 067 und/oder KZ 090 einzutragen ist, aber wie wär's korrekt? Hatte nun mehrere (Teil)Erstattungen, insofern wär's gut das zu wissen.
Würde mich über eure Einschätzung freuen!
Danke, Nolan |