Liebes Forum,
ich habe eine Verständnisfrage zu folgendem Sachverhalt und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:
Ich bin nebenberuflich als freier Texter im Rahmen einer Neuen Selbständigkeit tätig. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG verweise ich darauf, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Bisher hatte ich lediglich Kunden (Unternehmer, keine Privatkunden) aus Österreich, wodurch ich bis dato noch keine UID-Nummer habe.
Für Kunden (Unternehmer, keine Privatkunden) aus dem EU-Ausland gilt laut wko.at folgendes:
C) Dienstleistungsverkehr
Erbringt ein österreichscher Kleinunternehmer eine sonstige Leistung an einen Unternehmer im EU-Ausland, so ist zunächst der Leistungsort zu ermitteln. Liegt dieser im Ausland, so kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den ausländischen Leistungsempfänger (Reverse Charge). Dadurch ist keine Registrierung in dem jeweiligen Land notwendig, allerdings ist diese Leistung in die Zusammenfassende Meldung einzutragen. Voraussetzung ist, dass der Kleinunternehmer zu diesem Zweck eine UID Nummer beantragt.
https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html
Dies bedeutet für mich, dass ich eine UID Nummer beantragen muss (da ich eine sonstige Leistung und keine innergemeinschaftliche Lieferung erbringe) und bei jeder Leistungserbringung die UID meines Kunden erfragen und anschließend die Leistung in die Zusammenfassende Meldung eintragen muss. Auf der Rechnung ist meine UID Nummer und jenes des Kunden angeführt. Zusätzlich ist auf der Rechnung vermerkt: Hinweis: Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System)
Ist die Darstellung des Sachverhalts richtig und vollständig? Ist es auch richtig, dass die Kleinunternehmerregelung (USt-Ausweis) für das EU-Ausland keine Belange hat? (in Österreich weise ich den Nettobetrag aus und der Kunde zahlt auch den Nettobetrag. Bei Auslandsrechnungen weise ich den Nettobetrag aus, aber der Kunde muss einen Bruttobetrag zahlen)
Vielen Dank im Voraus,
Manuel |