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Verfasst von: Manuel am 19.04.2022 15:27
 


THEMA:  Reverse Charge System bei Kleinunternehmer für Rechnungen im EU-Ausland

Liebes Forum,

ich habe eine Verständnisfrage zu folgendem Sachverhalt und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:

Ich bin nebenberuflich als freier Texter im Rahmen einer Neuen Selbständigkeit tätig. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG verweise ich darauf, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Bisher hatte ich lediglich Kunden (Unternehmer, keine Privatkunden) aus Österreich, wodurch ich bis dato noch keine UID-Nummer habe.

Für Kunden (Unternehmer, keine Privatkunden) aus dem EU-Ausland gilt laut wko.at folgendes:

C) Dienstleistungsverkehr

Erbringt ein österreichscher Kleinunternehmer eine sonstige Leistung an einen Unternehmer im EU-Ausland, so ist zunächst der Leistungsort zu ermitteln. Liegt dieser im Ausland, so kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den ausländischen Leistungsempfänger (Reverse Charge). Dadurch ist keine Registrierung in dem jeweiligen Land notwendig, allerdings ist diese Leistung in die Zusammenfassende Meldung einzutragen. Voraussetzung ist, dass der Kleinunternehmer zu diesem Zweck eine UID Nummer beantragt.

https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html

 

Dies bedeutet für mich, dass ich eine UID Nummer beantragen muss (da ich eine sonstige Leistung und keine innergemeinschaftliche Lieferung erbringe) und bei jeder Leistungserbringung die UID meines Kunden erfragen und anschließend die Leistung in die Zusammenfassende Meldung eintragen muss. Auf der Rechnung ist meine UID Nummer und jenes des Kunden angeführt. Zusätzlich ist auf der Rechnung vermerkt: Hinweis: Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge System)

 

Ist die Darstellung des Sachverhalts richtig und vollständig? Ist es auch richtig, dass die Kleinunternehmerregelung (USt-Ausweis) für das EU-Ausland keine Belange hat? (in Österreich weise ich den Nettobetrag aus und der Kunde zahlt auch den Nettobetrag. Bei Auslandsrechnungen weise ich den Nettobetrag aus, aber der Kunde muss einen Bruttobetrag zahlen)

 

Vielen Dank im Voraus,

Manuel

Verfasst von: Jeannie am 28.05.2022 19:48
 


THEMA:  Reverse Charge System bei Kleinunternehmer für Rechnungen im EU-Ausland

Bis auf den letzten Satz ist alles richtig.

Bei Auslandsrechnungen (womit wiederum nur EU-Inland gemeint ist) weise ich den Nettobetrag aus, der Kunde zahlt mir diesen Nettobetrag.  Die USt. "zahlt" der Kunde/Unternehmer an sein Finanzamt, zieht sie aber sogleich als Vorsteuer wieder ab.

Zur Kontrolle habe ich alle UID-Nummern samt Netto-Betrag in der ZM (Zusammenfassende Meldung) über finanzonline zu melden.

In der Praxis passiert es aber auch, dass das FA die UID-Nummer Kleinunternehmern nicht geben will oder mangels nennenswerter Umsätze wieder einzieht.

Bei Sonstigen Leistungen hat man oft gar nicht mit dem Büro zu tun, sondern vor Ort mit einem Mitarbeiter, der die Firmen-UID nicht kennt. Auch stimmen die UID-Nummern auf den Webseiten nicht oder sie fehlen. Eine schwierige Situation, wenn man eine korrekte Rechnung stellen will (Barzahlung vor Ort).

Es gibt abere auch Vorteile:

Ich kaufe Fachliteratur mit meiner UID-Nummer und zahle den Netto-Preis, ohne die USt. von 19 bis 25 % (je nach Land). Diese Käufe gebe ich bei der USt-Erklärung an und zahle in Österreich nur die 10 % für Bücher.

LG Jenanie

 

 

Verfasst von: Tina am 05.06.2023 13:45
 


THEMA:  Reverse Charge System bei Kleinunternehmer für Rechnungen im EU-Ausland

Hallo zusammen, ich bin als neue selbstständige lt Kleinunternehmerregelung tätig - bin Usw befreit.

Aktuelle ist es so dass ich mit einer Kollegin aus Deutschland einen Videoworkshop erstelle und ihr eine Provision dafür bezahlen werde - sie ist auch selbstständig in Deutschan, allerdings nicht als Kleinunternehmer (normalhabe ich nur Rechnungen für Privatkunden gehabt bisher)

Wie geht ich am besten vor?

Soll sie mir eine Rechnung stellen?
oder ich ihr eine Gutschrift? Wenn ja, wie sieht es aus mit der MWST? muss ich die ausweisen, bzw. worauf muss ich achten? Sie darf ja Vst abführen ...
Muss ich Reverse Charge anführen?
oder ist es besser wenn sie mir eine Rechnung stellt? Allerdings haben wir dann das Mwst problem, da ja sie eine Ausweisen muss und ich keine abziehen darf...

Bitte um Eure Hilfe!

Danke!

lg

Tina

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